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Sozialraumbudget: Die Regierung sperrt Pflegedienste aus

Mit dem Pflegeneuordnungsgesetz will die Bundesregierung den Entlastungsbetrag abschaffen und durch ein „Sozialraumbudget“ ersetzen. Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 30. September 2026 beschlossen. Am 5. November 2026 berät der Bundestag in erster Lesung. In Kraft treten soll das Gesetz am 1. Januar 2027.

Auf den ersten Blick klingt das gut: Statt 131 Euro sollen Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 bis zu 175 Euro im Monat bekommen, unter 25 Jahren bis zu 300 Euro. Doch der Haken steht im Kleingedruckten. Das Geld darf nur noch für Angebote zur Unterstützung im Alltag verwendet werden, die nach Landesrecht oder von den Pflegekassen anerkannt sind. Ein zugelassener Pflegedienst kann diese Anerkennung nach dem Entwurf nicht erhalten. Die Regierung schreibt in ihrer Begründung selbst, dass der bisherige Entlastungsbetrag flexibel auch für ambulante Pflegedienste und die Tagespflege eingesetzt werden konnte und dass die Erhöhung deshalb „ausgabenneutral“ erfolgt.

Im Klartext: Die Erhöhung wird bezahlt, indem man den Familien die Dienste wegnimmt, denen sie vertrauen. Die Kraft, die seit Jahren jede Woche im Haushalt hilft, einkauft oder einfach da ist, soll nicht mehr aus diesem Topf bezahlt werden dürfen. Professionelle Betreuungsdienste sollen sich stattdessen als ambulante Betreuungseinrichtung zulassen lassen und über das Sachleistungsbudget abrechnen, also aus demselben Topf, aus dem auch die Pflege bezahlt wird. Ob es vor Ort überhaupt genug anerkannte Alltagshelfer gibt, ist völlig offen. Die Regierung plant selbst zusätzliche Fördermittel, damit solche Angebote erst entstehen.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) hat nach eigenen Angaben mehr als 2.000 Mitgliedsdienste befragt und warnt, dass mehr als 50.000 Beschäftigte ambulanter Dienste ihre Arbeit verlieren. Für viele kleine Pflege- und Betreuungsdienste sind Entlastungsleistungen ein fester Teil ihrer Arbeit. Fällt dieser Teil weg, droht vielen das wirtschaftliche Aus. Eine Insolvenzwelle in der ambulanten Versorgung ist keine Panikmache, sondern eine reale Gefahr.

Wir sagen: So geht es nicht. Wer Pflegebedürftige zu Hause versorgen will, darf die Strukturen, die genau das leisten, nicht zerschlagen. Wir fordern den Bundestag auf, das Sozialraumbudget für zugelassene Pflegedienste zu öffnen.

Offenlegung: Die eigenständigen Lukas-Pflegedienste sind als zugelassener Pflegedienst von dieser Regelung selbst betroffen.

Quellen: Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Pflegeneuordnungsgesetz, Stand 30.09.2026 (§ 45a und § 45b SGB XI neu mit Begründung); bpa, Meldung vom 26.10.2026.

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