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Analyse: Kein Pflegedienst darf das Sozialraumbudget abrechnen

Wie viele Dienste sind betroffen?

Nach dem Gesetzentwurf kann ein Anbieter, der als Pflegeeinrichtung nach § 72 SGB XI zugelassen ist, keine Anerkennung als Angebot zur Unterstützung im Alltag erhalten. Das Sozialraumbudget darf aber nur für solche anerkannten Angebote eingesetzt werden. Damit ist jeder zugelassene ambulante Pflegedienst ausgeschlossen. Laut amtlicher Pflegestatistik gab es Ende 2023 in Deutschland 15.549 ambulante Pflegedienste mit 446.425 Beschäftigten. Ab dem 1. Januar 2027 dürfte nach dem Entwurf keiner von ihnen das neue Sozialraumbudget abrechnen.

Ambulante Pflegedienste und das Sozialraumbudget

Quelle: Statistisches Bundesamt, Pflegestatistik 2023; Gesetzentwurf PNOG vom 30.09.2026

Wen trifft das?

Ende 2023 wurden 1,1 Millionen Pflegebedürftige zu Hause zusammen mit oder vollständig durch ambulante Pflege- und Betreuungsdienste versorgt. Rund die Hälfte der ambulanten Dienste versorgt weniger als 50 Pflegebedürftige. Gerade kleine Dienste haben kaum Reserven, um wegfallende Einnahmen aufzufangen.

Was bedeutet das für die Arbeitsplätze?

Der bpa warnt aufgrund einer Umfrage unter mehr als 2.000 Mitgliedsdiensten vor mehr als 50.000 Kündigungen. Das wären rund 11 Prozent aller Beschäftigten in ambulanten Diensten und im Durchschnitt mehr als drei Beschäftigte je Pflegedienst.

Beschäftigte in ambulanten Diensten

Quelle: Statistisches Bundesamt, Pflegestatistik 2023; Schätzung des bpa vom 26.10.2026

Was bedeutet das für einen einzelnen Dienst? Eine Beispielrechnung

Wie viel Umsatz ein Dienst heute über den Entlastungsbetrag erzielt, wird nicht amtlich erfasst. Deshalb eine Beispielrechnung mit offen genannten Annahmen: Ein kleiner Dienst versorgt 50 Pflegebedürftige, 30 davon nutzen den Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat vollständig bei diesem Dienst. Das sind 30 mal 131 Euro mal 12 Monate, also 47.160 Euro Umsatz im Jahr. Dieser Umsatz fällt nach dem Entwurf weg. Die Kosten für Personal, Fahrzeuge und Büro bleiben zunächst bestehen.

Warum das zur Insolvenz führen kann

Viele ambulante Dienste haben nur geringe Reserven, denn ihre Preise werden mit den Pflegekassen verhandelt. Fällt ein fester Teil des Umsatzes plötzlich weg, müssen sie Personal entlassen oder geraten in die Verlustzone. Sind viele Dienste einer Region gleichzeitig betroffen, droht eine Welle von Schließungen und Insolvenzen. Den Preis zahlen die Familien, die dann keinen Dienst mehr finden.

Unser Fazit: Diese Regelung trifft ausnahmslos jeden zugelassenen Pflegedienst. Das Sozialraumbudget muss für zugelassene Pflegedienste geöffnet werden.

Hinweis zu den Zahlen: Die 15.549 Dienste und 446.425 Beschäftigten stammen aus der Pflegestatistik 2023 des Statistischen Bundesamtes, ausgewertet vom Institut Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen. Die 50.000 Kündigungen sind eine Schätzung des bpa. Die Beispielrechnung beruht auf eigenen Annahmen und ist kein Durchschnittswert.

Offenlegung: Die eigenständigen Lukas-Pflegedienste sind als zugelassener Pflegedienst von dieser Regelung selbst betroffen.

Quellen: Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Pflegeneuordnungsgesetz, Stand 30.09.2026; Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 18.12.2024 ; IAQ Universität Duisburg-Essen ; KBV ; bpa, Meldung vom 26.10.2026.

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