Keine Pflegegeld-Erhöhung 2028: Geld ist da, nur nicht für die Pflege
Standpunkt · 24. Oktober 2026
Das Pflegegeld soll 2028 nicht steigen, obwohl das Gesetz diese Erhöhung heute fest zusagt. So steht es im Entwurf der Bundesregierung für die neue Pflegereform. Wir als Orden kritisieren das aufs Schärfste. In diesem Beitrag trennen wir bewusst zwischen dem, was geplant ist, und unserer Meinung.
Was geplant ist (Fakten)
- Heutige Rechtslage: Nach § 30 SGB XI sollen Pflegegeld, Pflegesachleistungen und weitere Leistungen der Pflegeversicherung zum 1. Januar 2028 automatisch steigen. Maßstab ist die Kerninflation der letzten drei Jahre, begrenzt durch die Lohnentwicklung. Die letzte Erhöhung gab es zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent.
- Der Entwurf: Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) beschlossen. Danach sollen die Leistungen erst ab 2029 jährlich angepasst werden. Für 2028 ist keine Anpassung vorgesehen (BMG, Pressemitteilung zum Kabinettsbeschluss).
- Es geht ums Sparen: Der Wegfall der Anpassung entlastet die Pflegeversicherung nach Angaben aus dem Entwurf um mehrere Milliarden Euro pro Jahr (BMG, Erläuterung der Maßnahmen). Das Geld wird bei den Pflegebedürftigen eingespart.
- Noch nicht beschlossen: Der Bundestag soll im Herbst und Winter 2026 beraten und abstimmen, danach ist der Bundesrat am Zug. Bis dahin gilt das heutige Recht.
- Zum Vergleich: Im März 2025 haben Bundestag und Bundesrat das Grundgesetz geändert. Verteidigungsausgaben über 1 Prozent der Wirtschaftsleistung sind seitdem von der Schuldenbremse ausgenommen, dazu kam ein Sondervermögen von 500 Milliarden Euro für Infrastruktur (Deutscher Bundestag, 18.03.2025).
Unsere Meinung
Der folgende Abschnitt gibt die Meinung des St. Lukas Hospital Ordens wieder.
Wir halten das für eine Unverschämtheit. Für vieles findet der Staat Geld. Für Aufrüstung und Waffen wurde sogar die Verfassung geändert, damit neue Schulden möglich sind. Für teure Projekte und andere Interessen werden Milliarden bereitgestellt. Aber ausgerechnet bei den Pflegebedürftigen soll gespart werden, bei den Schwächsten, die sich am wenigsten wehren können.
Das sind die Menschen, die dieses Land aufgebaut haben. Die heute alten und kranken Menschen haben ein Leben lang gearbeitet, Kinder großgezogen, Steuern und Beiträge gezahlt. Viele haben nach dem Krieg Deutschland mit ihren Händen wieder aufgebaut. Jetzt, wo sie Hilfe brauchen, sagt man ihnen: Für euch ist kein Geld da. Das ist nicht gerecht, und das ist nicht würdig.
Eine Nullrunde ist eine Kürzung. Pflegedienste, Hilfsmittel, Lebensmittel und Energie werden jedes Jahr teurer. Wenn das Pflegegeld gleich bleibt, können sich die Familien damit Jahr für Jahr weniger leisten. Pflegende Angehörige, die ohnehin am Limit sind, tragen am Ende die Last.
Wenn Schulden, dann für die Menschen. Wir sind nicht grundsätzlich für neue Schulden. Aber wenn der Staat sich schon verschuldet, dann soll er es für die tun, die etwas für dieses Land getan haben und heute auf Hilfe angewiesen sind. Eine Gesellschaft, die Milliarden für alles Mögliche ausgibt, aber bei ihren Alten und Kranken spart, hat die Prioritäten verloren.
Wir fordern die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, die Anpassung zum 1. Januar 2028 im Gesetz zu lassen. Die Pflegeversicherung braucht eine verlässliche Finanzierung, auch aus Steuermitteln, und keine Einsparungen auf dem Rücken der Pflegebedürftigen.
Warum uns das als Orden bewegt
Unser Leitsatz lautet: „Was ihr für einen meiner geringsten Brüder getan habt, das habt ihr mir getan“ (Matthäus 25,40). Wer alt, krank und pflegebedürftig ist, gehört zu diesen Geringsten. Wenn Politik ausgerechnet bei ihnen spart, dürfen Christen nicht schweigen. Wir sagen das ohne Hass und ohne Beleidigung, aber mit klaren Worten.
Was Sie jetzt tun können
- Ihre Stimme nutzen: Schreiben Sie Ihrer oder Ihrem Bundestagsabgeordneten, was das Pflegegeld für Ihre Familie bedeutet. Noch ist das Gesetz nicht beschlossen.
- Leistungen ausschöpfen: Viele Familien nutzen nicht alles, was ihnen zusteht. Eine Pflegeberatung hilft, Ansprüche zu prüfen.
- Beraten lassen: Sozialverbände wie VdK oder SoVD helfen ihren Mitgliedern bei Fragen zur Pflege.
- Wenn die Sorgen zu groß werden: Unsere Telefonseelsorge ist montags bis freitags von 8 bis 14 Uhr unter 0203 39 51 65 75 für Sie da.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Stand vom 24. Oktober 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Der Gesetzentwurf kann sich im parlamentarischen Verfahren noch ändern.