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Pflegegrad 1: 131 Euro im Monat sollen ersatzlos wegfallen

Heute erhalten alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 einen Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat. Für Menschen mit Pflegegrad 1 ist er die wichtigste laufende Leistung der Pflegeversicherung. Damit bezahlen sie zum Beispiel eine Haushaltshilfe oder eine Begleitung zum Arzt.

Nach dem Gesetzentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz gibt es das neue Sozialraumbudget erst ab Pflegegrad 2. Für Pflegegrad 1 setzt die Regierung auf eine neue „Pflegebegleitung“, die nach dem Entwurf erst am 1. Januar 2029 kommen soll. Bis dahin verweist die Begründung auf Beratungsbesuche. Beratung ist wichtig, das wissen wir. Aber eine Beratung putzt keine Wohnung und kauft nicht ein.

Wie groß der Einschnitt ist, steht im Entwurf selbst: 2025 wurden im Pflegegrad 1 rund 165 Millionen Euro über den Entlastungsbetrag für Angebote zur Unterstützung im Alltag ausgegeben. Dieses Geld fehlt künftig genau den Menschen, die gerade erst anfangen, Hilfe zu brauchen. Wer früh Unterstützung bekommt, bleibt länger selbständig. Wer sie verliert, braucht oft schneller mehr Pflege. Das ist weder menschlich noch wirtschaftlich klug.

Auch für alle anderen wird es enger. Das Sozialraumbudget soll nicht mehr angespart werden können. Und die Möglichkeit, einen Teil der Pflegesachleistung für Entlastungsangebote umzuwandeln, soll gestrichen werden.

Wir kritisieren diese Kürzung aufs Schärfste. Die Schwächsten zahlen die Rechnung einer Reform, die sich selbst „ausgabenneutral“ nennt. Wir fordern: Der Entlastungsbetrag für Pflegegrad 1 muss bleiben.

Offenlegung: Die eigenständigen Lukas-Pflegedienste sind als zugelassener Pflegedienst von dieser Regelung selbst betroffen.

Quellen: Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Pflegeneuordnungsgesetz, Stand 30.09.2026 (§ 45b SGB XI neu mit Begründung, Angaben zum Erfüllungsaufwand, Artikel 11).

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