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Standpunkt4 Min. Lesezeit

Sparen beim Arztbesuch: Warum das GKV-Spargesetz die Falschen trifft

Standpunkt · 21. Oktober 2026

Die Bundesregierung hat in diesem Jahr ein großes Sparpaket für die gesetzlichen Krankenkassen auf den Weg gebracht. Offiziell heißt es „GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz“. Wir als Orden sehen darin vor allem eines: neue Lasten für kranke, alte und arme Menschen. In diesem Beitrag trennen wir bewusst zwischen dem, was beschlossen wurde, und unserer Meinung.

Was beschlossen wurde (Fakten)

  • Ablauf: Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 29. April 2026 beschlossen, der Bundestag das Gesetz am 10. Juli 2026. Der Bundesrat hat es anschließend passieren lassen (BMG, 10.07.2026).
  • Umfang: Laut Bundesgesundheitsministerin Nina Warken geht es um ein notwendiges Einsparvolumen von „fast 19 Milliarden Euro“ allein im kommenden Jahr. Die Ministerin selbst sagt, es komme „zu spürbaren Veränderungen“.
  • Höhere Zuzahlungen: Die Zuzahlungsbeträge und -grenzen werden um 50 Prozent angehoben. Bei Medikamenten bedeutet das eine Zuzahlung von mindestens 7,50 Euro statt 5 Euro und höchstens 15 Euro statt 10 Euro. Die bestehenden Belastungsgrenzen (2 Prozent bzw. 1 Prozent für chronisch Kranke) bleiben.
  • Ende der kostenlosen Mitversicherung für viele Ehepartner: Ab 2028 wird für mitversicherte Ehe- oder Lebenspartner ein Beitragszuschlag von 2,5 Prozent erhoben. Ausgenommen sind unter anderem Eltern mit Kindern unter 12 Jahren sowie Partner mit Pflegegrad 3 bis 5 oder voller Erwerbsminderung.
  • Ausgabenbremse: Krankenhäuser und andere Bereiche dürfen ihre Kosten 2027 bis 2029 nur noch begrenzt steigern (Grundlohnrate minus 1 Prozentpunkt).
  • Was der Bund beiträgt: Der Bund zahlt für die Gesundheitsversorgung von Grundsicherungsempfängern dauerhaft 750 Millionen Euro pro Jahr mehr. Gleichzeitig wird der Bundeszuschuss an die Krankenkassen gesenkt, 2027 um 1,35 Milliarden Euro.

Quellen: Bundesgesundheitsministerium, Pressemitteilung vom 10.07.2026, BMG zum Kabinettsbeschluss vom 29.04.2026

Unsere Meinung

Der folgende Abschnitt gibt die Meinung des St. Lukas Hospital Ordens wieder.

Hier wird beim Schwächsten gespart. Eine Zuzahlung von 7,50 Euro pro Medikament ist für einen gut verdienenden Menschen ärgerlich. Für eine Rentnerin mit kleiner Rente, die fünf Medikamente braucht, ist sie eine echte Not. Wer krank ist, hat sich das nicht ausgesucht. Krankheit darf in einem reichen Land nicht zur Kostenfalle werden.

Der Staat verschiebt seine Verantwortung. Die Krankenkassen bezahlen seit Jahren Leistungen, die eigentlich Aufgabe der Allgemeinheit sind. Statt diese Kosten vollständig aus Steuermitteln zu tragen, senkt der Bund sogar seinen Zuschuss und holt sich das Geld bei den Versicherten und Patienten. Das halten wir für ungerecht.

Familien mit einem Einkommen werden bestraft. Wer sich entschieden hat, dass ein Partner zu Hause bleibt, oft um Kinder großzuziehen oder Angehörige zu pflegen, zahlt künftig drauf. Die Ausnahmen mildern das, beseitigen das Problem aber nicht.

Wir sind damit nicht allein. Auch der Sozialverband VdK kritisiert, das Gesetz spare „an den falschen Ecken“ und treffe besonders Geringverdiener, Alleinverdiener-Familien und chronisch Kranke (VdK, 12.06.2026).

Wir erkennen an, dass die Krankenkassen ein echtes Finanzproblem haben und dass auch Pharmaindustrie und Krankenhäuser einen Beitrag leisten müssen. Aber ein Sozialstaat misst sich daran, wie er mit denen umgeht, die sich am wenigsten wehren können. Daran gemessen ist dieses Gesetz aus unserer Sicht eine Ungerechtigkeit. Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie die Lasten gerechter verteilt.

Warum uns das als Orden bewegt

Unser Leitsatz lautet: „Was ihr für einen meiner geringsten Brüder getan habt, das habt ihr mir getan“ (Matthäus 25,40). Wenn Politik ausgerechnet bei den Kranken und Armen spart, dann dürfen Christen nicht schweigen. Wir tun das ohne Hass und ohne Beleidigung, aber mit klaren Worten.

Was Sie jetzt tun können

  • Zuzahlungsbefreiung prüfen: Wer die Belastungsgrenze erreicht, kann sich bei seiner Krankenkasse von weiteren Zuzahlungen befreien lassen. Quittungen sammeln lohnt sich.
  • Beraten lassen: Sozialverbände wie VdK oder SoVD helfen ihren Mitgliedern bei Fragen.
  • Ihre Stimme nutzen: Schreiben Sie Ihrer oder Ihrem Bundestagsabgeordneten, was das Gesetz für Sie bedeutet.
  • Wenn die Sorgen zu groß werden: Unsere Telefonseelsorge ist montags bis freitags von 8 bis 14 Uhr unter 0800 100 0 100 für Sie da.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Stand vom 21. Oktober 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung.

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