Pflegereform 2027: Was das Pflegeneuordnungsgesetz bedeutet und wo wir Sorgen haben
Stand: 6. Oktober 2026
Die Bundesregierung will die Pflegeversicherung neu ordnen. Am 30. September 2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) beschlossen. Was steht drin, und was bedeutet das für pflegebedürftige Menschen und ihre Familien? Wir trennen in diesem Beitrag bewusst zwischen dem, was im Entwurf steht, und unserer eigenen Meinung.
Wichtig vorab: Noch ist es kein Gesetz
Es handelt sich um einen Gesetzentwurf. Bundestag und Bundesrat müssen noch beraten, Änderungen sind möglich. Bis ein Gesetz verkündet ist und in Kraft tritt, gilt das bisherige Recht.
Was der Entwurf vorsieht (laut Bundesgesundheitsministerium)
Die folgenden Punkte stammen aus der Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit vom 30. September 2026:
Finanzen
- Die Beitragsbemessungsgrenze der Pflegeversicherung steigt um 300 Euro im Monat.
- Der Beitragszuschlag für Kinderlose steigt ab 1. Januar 2027 um 0,3 Punkte auf 0,9 Prozent.
- Ab 1. Januar 2028 soll ein Beitragszuschlag von 0,52 Prozent für mitversicherte Ehe- oder Lebenspartner erhoben werden, mit Ausnahmen, etwa für pflegende Angehörige.
- Die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige übernimmt die Pflegeversicherung weiterhin in vollem Umfang.
- Ab 2029 sollen die Leistungen jährlich anhand der Kerninflationsrate angepasst werden.
Leistungen und Begutachtung
- Pflegegeld und Sachleistungen sollen in den Pflegegraden 2 bis 5 steigen, weil bisher getrennte Leistungen gebündelt werden.
- Anstelle des bisherigen Entlastungsbetrags soll es ab Pflegegrad 2 ein „Sozialraumbudget“ geben, für junge Pflegebedürftige bis 25 Jahre bis zu 300 Euro im Monat.
- Ein „Überbrückungsbudget“ soll für Notdienste und Kurzzeitpflege in Akutsituationen zur Verfügung stehen, ab 2028 auch Akut-Kurzzeitpflegeplätze.
- Die Begutachtung soll so angepasst werden, dass die Pflegegrade 1 bis 3 „zielgenauer“ vergeben werden. Für bereits eingestufte Menschen gilt Bestandsschutz.
Prävention und Unterstützung
- Ein „Check-up 60+“ zur Früherkennung, der Grundsatz „Reha vor Pflege“ und eine fachliche Pflegebegleitung für Familien, die zu Hause pflegen.
- Ein digitales „Pflege-Cockpit“ als zentraler Online-Zugang für Anträge und Informationen.
Unsere Einschätzung (Meinung des Lukas-Ordens)
Der folgende Abschnitt gibt die Meinung des St. Lukas Hospital Ordens wieder. Er ist keine Tatsachenbehauptung über die künftige Rechtslage.
Was wir begrüßen: Dass die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige nicht gekürzt werden, ist richtig. Pflegende Angehörige tragen einen großen Teil der Pflege in Deutschland. Auch eine fachliche Begleitung von Familien und der Grundsatz „Reha vor Pflege“ gehen in die richtige Richtung, wenn sie in der Praxis ankommen.
Wo wir Sorgen haben:
- Zugang zum Pflegegrad. Wenn die Pflegegrade 1 bis 3 „zielgenauer“ vergeben werden sollen, befürchten wir, dass es für neu Antragstellende schwerer wird, überhaupt oder im richtigen Grad eingestuft zu werden. Gerade Menschen am Anfang einer Pflegebedürftigkeit, oft allein lebende ältere Menschen, könnten dann leer ausgehen. Prävention darf nicht bedeuten, dass Hilfe erst kommt, wenn es zu spät ist.
- Wer zahlt die Rechnung? Höhere Beiträge für Kinderlose und für mitversicherte Partner belasten die Beitragszahler. Wir fragen: Warum tragen vor allem die Versicherten die Last und nicht stärker die Allgemeinheit über Steuermittel?
- Kompliziert bleibt kompliziert. Neue Budgets, neue Begriffe, ein neues Online-Portal: Für viele ältere Menschen ohne Internet oder ohne Angehörige wird das System dadurch nicht automatisch einfacher. Wer keine Hilfe beim Ausfüllen hat, darf nicht benachteiligt werden.
- Das Grundproblem bleibt. Die Pflegeversicherung ist eine Teilleistungsversicherung. Die Eigenanteile in Pflegeheimen sind für viele Familien kaum bezahlbar. Eine echte Antwort darauf bietet der Entwurf aus unserer Sicht noch nicht. Die Bundesregierung verweist selbst auf eine Strukturkommission für weitere Reformen.
Auch Fachverbände haben Kritik geäußert, darunter der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe in seiner Stellungnahme vom 10. Juni 2026 zum damaligen Referentenentwurf.
Warum uns das als Orden beschäftigt
Unser Leitsatz lautet: „Was ihr für einen meiner geringsten Brüder getan habt, das habt ihr mir getan“ (Matthäus 25,40). Pflegebedürftige Menschen gehören zu denen, die in politischen Debatten über Finanzen leicht übersehen werden. Wir wünschen uns eine Reform, die zuerst nach dem Menschen fragt und dann nach dem Geld.
Was Sie jetzt tun können
- Nichts überstürzen. Bis das Gesetz beschlossen ist, gilt das aktuelle Recht.
- Steht ein Antrag ohnehin an, lassen Sie sich von Ihrer Pflegekasse oder einem Pflegestützpunkt beraten, ob es sinnvoll ist, ihn jetzt zu stellen.
- Wenn Sie die Sorge um einen Angehörigen belastet, sprechen Sie mit uns: Telefonseelsorge 0800 100 0 100, montags bis freitags von 8 bis 14 Uhr.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Er gibt den Stand des Gesetzentwurfs vom 6. Oktober 2026 wieder. Der weitere Verlauf ist auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums zum PNOG dokumentiert.